Rechtsanwalt Wolfgang Kastner
Schwerbehindertenausweis
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum Schwerbehindertenausweis.
Behinderte Menschen stehen meist vor großen Herausforderungen unterschiedlichster Art.
Soweit es um die Wahrung Ihrer rechtlichen Belange und die Durchsetzung Ihrer Rechte geht, kann ich Ihnen helfen!
Sie haben Probleme mit der Kranken- oder Pflegekasse, der Berufsgenossenschaft, der Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder dem Versorgungsamt?
Dann sind Sie bei mir an der richtigen Stelle.
Sie oder einer Ihrer Angehörigen ist schwerbehindert?
Sie möchten z. B. den besonderen Kündigungsschutz im Arbeitsrecht für sich in Anspruch nehmen, begehren Zusatzurlaub oder möchten vorzeitig in Altersrente gehen? Dann bedarf dies der vorherigen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft durch das Versorgungsamt. Hierbei kann ich Ihnen helfen!
Jede Schwerbehinderung ist mit großen finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft kann zu geldwerten Nachteilsausgleichen führen, wie z. B. der unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr. Ich verleihe Ihren berechtigten Forderungen Nachdruck!
Wenn ich aktiv werde, geht es immer darum, Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu ihrem Recht zu verhelfen. Nehmen Sie jede Hilfe in Anspruch, die Ihnen zusteht und verschenken Sie nichts. Ich helfe Ihnen dabei!
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum Schwerbehindertenausweis. Erst durch diesen wird Ihre Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachgewiesen. Dieser Nachweis ist Voraussetzung, um in den besonderen Schutz für schwerbehinderte Menschen zu gelangen und um die Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können.
Ein Anspruch auf Feststellung einer Behinderung und deren Grades (GdB) besteht ab einem GdB von 20 und bedarf eines Antrages. Bei Behinderungen mit einem GdB von wenigstens 50 besteht ein Anspruch auf Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.
Eine solche Feststellung hat u.a. einen besonderen Kündigungsschutz sowie Ansprüche auf Zusatzurlaub und vorzeitige Altersrente zur Folge.
Daneben besteht ein Anspruch auf Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale, welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind. Nachteilsausgleiche sind Hilfen für Menschen mit Behinderung zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen.
Bei Feststellung solcher Merkmale wird der Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen gekennzeichnet:
Als Nachteilsausgleiche kommen u. a. in Betracht:
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen im Nah- und Fernverkehr, Anspruch auf Nutzung von gesondert ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, Anspruch auf steuerliche Pauschbeträge, Anspruch auf Gehörlosen- bzw. Blindengeld, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.
Ein Anspruch auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen besteht bei Menschen mit einem GdB von mindestens 30 aber weniger als 50, die aufgrund ihrer Behinderung nicht auf einen geeigneten Arbeitsplatz vermittelt werden oder einen solchen nicht behalten können. Funktion dieser Gleichstellung ist somit die Integration des Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt.
Sie brauchen Unterstützung bei der Stellung Ihres Erst- bzw. Verschlimmerungsantrages? Ihr Antrag wurde abgelehnt und Sie benötigen nun Hilfe bei der Durchführung des Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens?
Wolfgang Kastner hat als Rechtsanwalt Erfahrung seit mehr als 20 Jahren und ist als Fachanwalt ganz auf das Sozialrecht spezialisiert.
Sie melden sich per Online-Formular oder Telefon und schildern kurz Ihren Fall.
Wolfgang Kastner prüft Ihren Fall und bespricht mit Ihnen, wie Sie weiter erfolgreich vorgehen können.
Wenn Sie dann den Anwalt beauftragen, unternimmt dieser für Sie alle notwendigen Schritte, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Rufen Sie jetzt an oder füllen Sie das Online-Formular aus und schildern Sie kurz, worum es geht. Der Anwalt ruft Sie kurzfristig zurück – in aller Regel noch am selben oder spätestens am darauffolgenden Werktag. Sie besprechen mit dem Anwalt, wie Sie erfolgreich weiter vorgehen können und bekommen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall.
Selbstverständlich können Sie auch jederzeit einen Termin zur persönlichen Besprechung Ihres Anliegens mit dem Anwalt vereinbaren.
Sie besprechen mit dem Anwalt auch, ob und ggf. was an Kosten auf Sie zukommen kann. Dann entscheiden Sie, ob Sie den Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten oder nicht.
Das erste Telefonat mit dem Anwalt ist für Sie garantiert immer kostenlos. Sie erhalten einen Überblick, wie Sie weiter vorgehen können und eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall.
Sie sind rechtsschutzversichert? Dann klärt der Anwalt für Sie, welche Kosten die Versicherung übernehmen muss und setzt ggf. auch Ihre Ansprüche gegen die Versicherung durch.
Sie haben kein oder ein sehr geringes Einkommen? Dann übernimmt der Staat die Anwalts- und ggf. auch Gerichtskosten für Sie.
Aber auch sonst gilt:
Eine fachkundige Beratung und Unterstützung durch einen auf das Sozialrecht spezialisierten Experten lohnt sich für Sie in jedem Fall! Wenn Sie Ihr Recht erfolgreich durchsetzen, dann muss Ihnen die Gegenseite auch die notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.
Entscheiden Sie sich nach der ersten kostenlosen telefonischen Orientierung durch den Anwalt für eine ausführliche Beratung und stellen dann fest, dass Sie die Sache nicht weiterverfolgen möchten, dann wird lediglich die gesetzliche Erstberatungsgebühr i. H. v. 226 € inkl. MwSt. fällig.
Der Anwalt klärt Sie in jedem Fall immer vorher über die zu erwartenden Kosten auf – dann können Sie entscheiden.
Füllen Sie das Formular aus und sprechen Sie mit dem Fachanwalt über die Erfolgsaussichten in Ihrem speziellen Fall. Sie bekommen konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Der telefonische Erstkontakt ist garantiert kostenlos.
Neue Telefonnummer & Anschrift seit 06.04.20:
06431 58415-45
Montag bis Donnerstag
von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr
Freitag
von 9 bis 12 Uhr
Am Renngraben 7
65549 Limburg
In Fällen mit sozialrechtlichem Bezug sind Sie bei Rechtsanwalt und Fachanwalt Wolfgang Kastner in den besten Händen.
Fachanwalt für Sozialrecht
Anwaltlich tätig seit 1998
Ich bin Anwalt geworden, um Menschen in Not zu helfen. Das Recht soll die Schwachen schützen. Aber gerade denen, die den Schutz am Nötigsten haben, wird es oft verwehrt. Hier für Gerechtigkeit zu sorgen, das treibt mich an.
Dank meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Sozialrecht und meiner jahrzehntelangen Erfahrung als Anwalt kenne ich nicht nur die spezielle Rechtslage und die einschlägige Rechtsprechung sehr genau, sondern weiß auch, wie ich bei den Behörden und Gerichten am schnellsten zum Ziel komme und immer das beste Ergebnis für meine Mandanten erziele.
Im Schwerbehindertenrecht geht es nicht „nur“ um Geld (sogenannte Nachteilsausgleiche), sondern vornehmlich um die Erlangung bzw. Sicherung eines eigenen Arbeitsplatzes und damit um Existenzsicherung, in einem weitgehend selbstbestimmten Leben.
Erfahrung
Einsatz für die Mandanten